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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
1.1. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers, unter Bezugnahme auf seine eigenen Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen, werden hiermit widersprochen.
1.2. Angebote des Verlages erfolgen unverbindlich und freibleibend.
1.3. Aufträge bedürfen der Schriftform. Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Absprachen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verlages wirksam.

2. Zahlungsbedingungen
2.1. Maßgeblich für die Preise ist die jeweils gültige Preisliste, bei abweichenden Absprachen die Auftragsbestätigung.
2.2. Eine Änderung der in der Preisliste ausgewiesenen Preise gilt ab deren Inkrafttreten, für laufende Aufträge jedoch erst sechs Monate nach Bekanntgabe.
2.3. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Verpackungs- und Portokosten sowie anderweitig entstehende Transportkosten und die jeweils gültige Mehrwertsteuer werden extra berechnet.
2.4. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug vierzehn Tage nach Rechnungsdatum fällig, auch wenn die dem Verlag obliegende Leistung erst später erbracht wird.
2.5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
2.6. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Verlag das Eigentum an den gelieferten Waren, insbesondere auch an Datenträgern, vor.
2.7. Wird dem Verlag nach Vertragsschluss bekannt, dass der Auftraggeber Umstände verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung besorgen lassen, so ist der Verlag berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen.
2.8. Ausländischen Kunden werden die Bankgebühren berechnet. Es gilt Vorkasse. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang.

3. Lieferungen
3.1. Vereinbarte Lieferzeiten verstehen sich als ungefährer Liefertermin.
3.2. Bei durch den Kunden veranlasstem Mehraufwand verlängern sie sich in angemessener Weise. Bei Betriebsruhe infolge Betriebsferien oder Störungen durch Dritte oder höhere Gewalt verzögert sich die Lieferung entsprechend der Dauer der arbeitsfreien Zeit.
3.3. Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist tritt Verzug erst mit schriftlicher Mahnung durch den Kunden ein. Im Falle des Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz nach Punkt 4.1. zu verlangen.

4. Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung
4.1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu reklamieren. Ist der Kunde Vollkaufmann, so sind durch zumutbare Untersuchung feststellbare Mängel spätestens 10 Tage nach Anlieferung, im Fall verdeckter Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist das Datum der Anlieferung und der Eingang des Reklamationsschreibens.
4.2. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Übernahme der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
4.3. Der Ersatz von Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ausgeschlossen. Eine weitergehende Schadenshaftung, insbesondere für Mängelfolgeschäden, ist ausgeschlossen.
4.4. Der Verlag haftet nicht für die Einhaltung der in Aussicht gestellten Erscheinungstermine seiner Verlagserzeugnisse, für Fehler redaktioneller Art sowie Satzfehler.
4.5. Redaktionell bedingte Änderungen der Einteilung sowie der Feldstruktur der Adressdatensätze bleiben dem Verlag vorbehalten.
4.6. Fälle höherer Gewalt und sonstige Behinderungen, welche der Verlag nicht zu vertreten hat, berechtigen ihn, ausnahmsweise ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.
4.7. Wenn ein Auftrag nach Ablauf der gesetzlichen Frist widerrufen wird, ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des Auftragswertes zu entrichten.

5. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand -auch für Wechselund Scheckklagen- Leipzig; ist der Verlag Kläger, nach seiner Wahl auch das für den Auftraggeber örtlich und sachlich zuständige Gericht.

6. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Banner
6.1. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung der Insertionsunterlagen vor Redaktionsschluss und für die Richtigkeit der eingereichten Bildunterlagen, Texte und Dateien verantwortlich.
6.2. Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Unterlagen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Erfüllung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen.
6.3. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge, Anzeigen und Banner daraufhin zu überprüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so entstehen dem Auftraggeber dadurch keinerlei Ansprüche gegen den Verlag.
6.4. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn dadurch gegen ein Gesetz oder behördliche Bestimmung verstoßen wird oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei einer Vertretung aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
6.5. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zur Anzeigenübernahme bzw. Bannerschaltung als erteilt. Eventuelle Abweichungen im Layout können in diesem Fall jedoch vom Korrekturabzug auftreten.
6.6. Für den Verlag endet die Aufbewahrungspflicht der Insertionsunterlagen drei Monate nach Erscheinen der Anzeige/des Banners.
6.7. Insertionsrechnungen sind im Voraus zu zahlen.
6.8. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden dabei Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollstän-dige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Ver-öffentlichung und Verbreitung der Anzeige/des Banners.
6.9. Kosten für die Anfertigung bestellter Insertionsunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

7. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Anzeigen- und Banner-Abonnements
7.1. Ein Auftrag kommt mit dem Eingang des an den Verlag gesandten Auftragschreibens verbindlich zustande.
7.2. Der Auftrag gilt für die vertraglich vereinbarte Dauer der Buchung als erteilt und verlängert sich stillschweigend um diese, wenn der Auftrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der letzten ungekündigten Ausgabe gekündigt wird.
7.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Adressenkauf
8.1. Die Preisberechnung richtet sich nach Anzahl bzw. Adressengruppe. Der Mindestbestellwert beträgt 150,- Euro. Ab 1.000 Adressen zählt der Grundpreis der entsprechenden Adressengruppe laut gültiger Preisliste.
8.2. Die Lieferung der Daten erfolgt auf CD-ROM.
8.3. Aufgrund ständiger Aktualisierungen des Adressdatenbestandes ist eine genaue Stückzahl einer Adressengruppe nicht zu benennen. Daraus ergibt sich zwingend das Recht zu Mehr- oder Minderlieferung der gewünschten Adressen. Entsprechend verändern sich die in der Preisliste angegebenen Stückzahlen und Preise.
8.4. Eine Fehlerquote von bis zu 8 % hinsichtlich der gelieferten Adressen lässt sich wegen der ständigen Veränderungen der Adressen nicht ausschließen und gilt als zugestanden. Der Verlag kann wegen der Besonderheiten der Adressverlagsbranche keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Adressen übernehmen. Jede unzustellbare Sendung (mit entsprechendem postalischen Vermerk) vergütet der Verlag in Höhe des dafür entrichteten anteiligen Kaufpreises, wenn ihm die Sendungen hierfür innerhalb von sechs Wochen nach Erwerb eingesandt werden. Telefongebühren werden nicht erstattet.
8.5. Der Erwerber verpflichtet sich, die erworbenen Adressen nur nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
8.6. Alle Adressen werden ausschließlich zur einmaligen Nutzung geliefert. An den von uns gelieferten Adressen besteht der Datenbankurheberrechtsschutz gem. § 87b UrhG. Eine weitere Nutzung insbesondere Vervielfältigung, Weiterveräußerung, Abschreiben, Fotokopieren oder Abspeichern auf Datenträger ist somit unzulässig, soweit mit dem Verlag nichts anderes vereinbart ist. Die Regelung der einmaligen Nutzung gilt auch für die in den Adressen enthaltenen Telefonnummern, Faxnummern und E-Mail-Adressen.
8.7. Die Einhaltung der Verwendungsbeschränkungen wird durch den Verlag mittels Kontrolladressen überwacht, welche in die Datenbank eingearbeitet sind.
8.8. Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des Punktes 9.6. ist der Verlag berechtigt, Schadenersatz vom Erwerber zu fordern und zwar so, als wenn der Erwerber die gesamte Lieferung vertragswidrig genutzt hätte.
8.9. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Bestimmungen des Punktes 9.6. verpflichtet den Erwerber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen des ursprünglichen Auftragswertes, mit welchem die vertragswidrig genutzte Adresse geliefert wurde.
8.10. Als Nachweis der Zuwiderhandlung genügt die Vorlage einer Kontrolladresse. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

9. Ergänzende Geschäftsbedingungen für eigenen Adressenkauf
Soweit der Verlag selbst Adressen erwirbt, ist er berechtigt, diese in seine Verlagserzeugnisse - insbesondere seine Internetveröffentlichungen - aufzunehmen.

10. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Abonnement-Bestellungen von ÄRZTEBUCH DIGITAL
10. 1. Ein Auftrag kommt mit dem Eingang des an den Verlag gesandten Auftragschreibens verbindlich zustande. Der Auftrag gilt für die nächsten zwei jährlich erscheinenden Ausgaben als erteilt und verlängert sich jeweils um eine weitere Ausgabe, wenn der Auftrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt wird.

11. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Netzwerkeinbindung von ÄRZTEBUCH DIGITAL
11.1. Die Lizenz zur Netzwerknutzung von ÄRZTEBUCH DIGITAL kann nur in Verbindung mit ÄRZTEBUCH DIGITAL vom Verlag erworben werden.
11.2. Die Lizenz wird ausgestellt für die Dauer eines Jahres, gültig ab Auslieferungsdatum vom Verlag. Eine Netzwerkeinbindung von ÄRZTEBUCH DIGITAL über die Dauer der Lizenzgültigkeit hinaus ist nicht gestattet.
11.3. Die Preisberechnung richtet sich nach Anzahl der Arbeitsplätze, für die eine Netzwerklizenz erworben wurde. Preisgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste des Verlages.

12. Verfügbarkeit von Online-Diensten
12.1. Die Onlinedienste des Verlages sind in der Regel 24 Stunden am Tag verfügbar. Aufgrund von notwendigen Servicearbeiten am Informationssystem kann es jedoch zeitweise zur Nichterreichbarkeit kommen.
12.2. Störungen des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund von Ereignissen, die der Verlag nicht zu vertreten hat und die den Zugang erschweren oder unmöglich machen, lassen den Vergütungsanspruch des Verlages unberührt. Eine Haftung des Verlages wegen der Nichtverfügbarkeit in den Fällen der Ziffer 12.1. und des Satzes 1 von Ziffer 12.2. ist ausgeschlossen.

13. Nichtkaufleute können innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.